Nur die qualifizierte elektronische Signatur ist der persönlichen manuellen Unterschrift gesetzlich gleichgestellt und garantiert somit die Rechtsverbindlichkeit der unterzeichneten Willenserklärung. Der Aufbau eines Signatur-Langzeitarchives wird in den meisten fällen durch den Gesetzgeber gefordert, um den Beweiswert der Signatur über mehrere Jahre zu gewährleisten. Wir beraten Sie gerne bei der Einführung des SecSigners in Ihrem Unternehmen.Qualifizierte digitale Signaturen
SecSigner erzeugt qualifizierte elektronische Signaturen und ermöglicht damit insbesondere im Rahmen von SecCommerce SecPKI Workflow rechtsverbindliche und medienbruchfreie – d.h. zu 100% papierlose – Vertragsabschlüsse.
Für den SecSigner in den Versionen 5 und früher liegen Herstellererklärungen gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 SigG bei der deutschen Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur vor.
Herstellererklärungen sowie der damit verbundene Begriff der Signaturanwendungskomponente waren deutsche Besonderheiten. Seit der Ablösung des deutschen Signaturgesetzes durch die europäische eIDAS-Verordnung gibt es Herstellererklärungen nicht mehr.Die Herstellererklärung für SecSigner 5 wurde am 30.3.2016 bei der BNetzA eingereicht.
Die Herstellererklärung für SecSigner 4 wurde am 20.4.2015 bei der BNetzA eingereicht.
Wenn Sie mehr über die möglichen Einsatzszenarien des SecSigners erfahren möchten, besuchen Sie bitte die Seite Signaturtools für Endanwender.
Der SecSigner
Der Funktionsumfang der Signatur-Anwendungskomponente SecSigner geht über den einer Funktionsbibliothek weit hinaus
Besondere Merkmale des SecSigners im Überblick:
Browserhersteller beenden Unterstützung für Java-Applets und Webstart mehr. Wir haben eine WebRun Version gebaut, die dieses Probleme umgeht. Mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns
SecSigner
SecSigner mit SecPKI Server
Signieren (am Desktop mit Benutzeroberfläche)
Prüfen (am Desktop mit Benutzeroberfläche)
Verschlüsseln
Mehrfach Signieren
Hashwert Berechnung
Verwaltung der Signaturkarten-Benutzer
Prüfung der Signaturen
Berechtigungsprüfung des Unterzeichnes
Bildung eines Langzeitarchives (HashBaum) *
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